Wer darf in der Kita arbeiten?

Die neue Personalverordnung bietet Kita-Trägern vielfältige Möglichkeiten, der Personalnot zu begegnen. Foto: Volker Lannert/LVR
Wer in Nordrhein-Westfalen in einer Kita arbeiten darf, regelt die Personalverordnung NRW, die am 6. Dezember 2024 in einer neuen Fassung in Kraft getreten ist. Über die neuen Möglichkeiten des Personaleinsatzes informieren die Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) nun in Online-Sprechstunden Mitarbeitende aus Jugendämtern, Kita-Träger und -Fachberatungen sowie Mitarbeitende der Jobcenter. Neuerdings können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen zum Konzept der Einrichtung passende, profilrelevante Kräfte eingesetzt werden – etwa Musikerinnen und Musiker in einer Kindertageseinrichtung mit Musikschwerpunkt. Die Online-Sprechstunde zur neuen Verordnung kommt gut an in der Fachwelt: Die erste Veranstaltung war mit über 400 Anmeldungen sogar deutlich überbucht, sodass kurzfristig ein weiterer Termin angeboten wird.
„Viele Neuerungen sind in der Kita-Landschaft noch nicht überall bekannt. Gleichzeitig arbeiten viele rheinische Kitas mit einer extrem dünnen Personaldecke und können von den neuen Möglichkeiten profitieren. Als Landesjugendamt wollen wir die Kitas in NRW so beraten, dass sie die Personalverordnung bestmöglich für ihre Einrichtung nutzen können“, sagt Sandra Clauß, Leiterin des LVR-Fachbereichs Kinder und Familie.