Weniger Stellplätze bei Bauvorhaben
Digitale Kartenanwendung erleichtert Verfahren für Eigentümer:innen/Investor:innen
Im Falle einer guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr können Eigentümer:innen und Investor:innen bei Wohnungsbauprojekten die Anzahl der Parkplätze, die sie einplanen müssen, um einen festgelegten Faktor reduzieren. Hierzu ermächtigt sie § 4 I der in 2022 verabschiedeten Stellplatzsatzung.
Die Verwaltung hat nun eine digitale Kartenanwendung entwickelt, mit deren Hilfe sich Eigentümer:innen und Investor:innen mit einem Klick erkundigen können, welcher Reduktionsfaktor bei ihrem Bauprojekt angesetzt werden kann. Dazu sind lediglich Straße und Hausnummer des betreffenden Grundstücks in das Textfeld einzugeben. Anschließend wird der Reduktionsfaktor für die Berechnung der benötigten Parkplätze angezeigt. Je nach Lage kann bei günstiger Anbindung an das bestehende Bus- und Bahnnetz eine Stellplatzreduzierung für Pkw zwischen zehn und 50 Prozent erreicht werden.
Die Karte kann unter www.stadt-koeln.de/reduktionskarte abgerufen werden.
Zur Stellplatzsatzung
Köln hat seit 2022 eine vom Kölner Stadtrat beschlossene Stellplatzsatzung. Sie ersetzte die vormals landesweite Regelung durch die Bauordnung NRW (BauO NRW) und die bisher geltende Ablösesatzung zur Regelung von Ablösebeiträgen aus dem Jahr 2001. Mit der Stellplatzsatzung sollen die Erstellung von Kfz-Stellplätzen auf das zwingend notwendige Maß reduziert und Anreize zum flächendeckenden Ausbau von Mobilstationen, Car- und Bike-Sharing-Angeboten, Fahrradabstellanlagen und Elektroladesäulen für E-Fahrzeuge geschaffen werden.
Für Fragen zur Stellplatzsatzung können Investor:innen oder Bauherr:innen direkt das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung per E-Mail kontaktieren: stellplatzsatzung@stadt-koeln.de.