Startschuss für Sonderprogramm zur Unterstützung des Handels in den Veedeln

Unterstützung des Handels in den Veedeln – Anträge bis 15. Oktober möglich

Das neue Sonderprogramm zur Unterstützung des Handels in den Veedeln hilft bei der Abfederung pandemiebedingter Auswirkungen auf die Handelslagen der Kölner Innenstadt sowie der Stadtteile und unterstützt deren Belebung und Attraktivitätssteigerung.

Ab sofort können Werbe- oder Interessengemeinschaften, Verbände sowie sonstige vergleichbare Zusammenschlüsse aus Einzelhandels-, Gastronomie- und Handwerksbetrieben, die Interesse haben, „ihre“ lokale Geschäftsstraße durch selbst organisierte, attraktivitätssteigernde Maßnahmen wie Winterbeleuchtung oder jahreszeitenbezogene und eventbasierte Dekorationen aufzuwerten, Fördermittel beantragen. Interessenten können ihre Anträge bis 15. Oktober 2023 einreichen.

Die zurückliegenden Jahre waren von Krisen geprägt: die COVID-19-Pandemie, Lieferengpässe, die steigende Inflationsrate sowie der Krieg in der Ukraine. Die Auswirkungen dieser Krisen sind im Verbraucherverhalten und damit insbesondere auch im Einzelhandel zu beobachten. Die Kundenfrequenz in vielen lokalen Kölner Handelslagen ist zurückgegangen, damit einher gehen Umsatzeinbußen. Die Situation stellt Handel, Gastronomie und Handwerk vor besondere Herausforderungen. Durch geeignete Maßnahmen soll die Aufenthaltsqualität in den Kölner Geschäftsstraßen kurzfristig gesteigert und damit die Kundenfrequenz erhöht werden. Die Politik hat die Verwaltung beauftragt, ein Sonderprogramm zur Unterstützung des Einzelhandels in den Veedeln umzusetzen. Dafür hat der Wirtschaftsausschuss der Stadt Köln jetzt Mittel in Höhe von 200.000 Euro freigegeben.

Ziele des Programms sind:

  • Stärkung und Belebung der Handelslagen durch Steigerung der Attraktivität und der Aufenthaltsqualität
  • Verbesserung der Sichtbarkeit/Wahrnehmung von lokalen Handelslagen durch gemeinsame Maßnahmen
  • Nachhaltigkeit und Energieeffizienz als Schwerpunkt im Rahmen der Umsetzung der Fördermaßnahmen
  • Stärkung von Kooperationen/Zusammenschlüssen

Was kann gefördert werden:

  • Gemeinsame dekorative Gestaltungsmaßnahmen zur Steigerung der Attraktivität eines Standortes (Winterbeleuchtung, jahreszeitliche oder eventbasierte Dekorationen)
  • Erstellung von Beleuchtungs- und Dekorationskonzepten
  • Anschaffung der im Zusammenhang mit den Gestaltungsmaßnahmen notwendigen technischen Infrastruktur (z.B. Stromverteiler)
  • Einmalig die Kosten für die erste Hängung der Dekorationen
  • Um möglichst vielen Interessenten, verteilt über das gesamte Stadtgebiet, eine Fördermöglichkeit einzuräumen, beträgt die Höchstsumme der Förderung 40.000 Euro. Förderanträge, die von einem Förderbedarf unter 10.000 Euro ausgehen, finden keine Berücksichtigung.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und das Antragsformular sind abrufbar unter:

www.stadt-koeln.de/wirtschaft/foerderaufruf-zur-unterstuetzung-des-handels-den-veedeln

Bei Fragen steht das Team der Stabsstelle Wirtschaftsförderung per E-Mail an stabsstelle-wirtschaftsfoerderung@stadt-koeln.de zur Verfügung.

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales wirkt in enger Kooperation mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop Agency für die Unternehmen, insbesondere bei Genehmigungsverfahren und anderen behördenverbindlichen Prozessen. Dabei wird sie von den Abteilungen der Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die herausgehobene Dienststelle dient als zentraler Ansprechpartner der GmbH und übernimmt eine steuernde und koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Ebenso betreibt die Stabsstelle dezernats- und ämterübergreifendes Projektmanagement und Projektcontrolling. Bei Interessen- und Zielkonflikten führt die herausgehobene Dienststelle unter Beachtung der gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen als Moderator und Vermittler herbei.