Pflegegrad und mehr: Kurzzeit- und Verhinderungspflege – Ihre Entlastungsmöglichkeiten

Wer eine angehörige Person zu Hause pflegt, weiß, wie anspruchsvoll diese Aufgabe sein kann. Doch was tun, wenn Sie in den Urlaub fahren oder einfach mal eine kurze Auszeit nehmen möchten? Viele wissen nicht, dass sie hierfür finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können – über Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

  1. Kurzzeitpflege: Wenn eine vorübergehende Betreuung nötig ist

Planen Sie eine Reise oder benötigen eine Pause, kann der oder die pflegebedürftige Angehörige vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreut werden. Viele Pflegeeinrichtungen bieten hierfür speziell reservierte Plätze an – eine frühzeitige Reservierung ist allerdings empfehlenswert!

✅ Wer hat Anspruch? Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten hierfür bis zu 1.854 Euro pro Jahr für maximal acht Wochen/Kalenderjahr.

✅ Pflegegrad 1? Auch hier gibt es Unterstützung: Der Entlastungsbetrag (bis zu 1.572 Euro jährlich) kann für die Kurzzeitpflege genutzt werden.

Quelle: Kurzzeitpflege: Wenn die Pflege zuhause vorübergehend nicht möglich ist | Verbraucherzentrale.de

  1. Verhinderungspflege: Flexible Unterstützung zu Hause

Auch im Alltag braucht man mal eine Pause – sei es für den Friseurbesuch, den wöchentlichen Stammtisch oder einen abendlichen Yogakurs. Falls die reguläre Pflegeperson verhindert ist, kann hierfür die Verhinderungspflegestundenweise genutzt werden.

Wer hat Anspruch? Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.

Leistungen: Die Pflegekasse übernimmt hierfür bis zu 1.685 Euro pro Jahr (max. 6 Wochen bzw. 42 Tage).

Wer kann unterstützen? Ein Pflegedienst, Ehrenamtliche oder Angehörige – auch eine Kombination ist möglich.

💡 Gut zu wissen: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können kombiniert werden – insgesamt sind bis zu 2.528 Euro pro Jahr abrufbar! Nicht genutzte Leistungen verfallen immer zum Ende eines Kalenderjahres.

Quelle: Verhinderungspflege: zeitlich begrenzte Auszeit von der Pflege | Verbraucherzentrale.de

➡️ Mein Tipp: Lassen Sie sich umfassend von Ihrer Pflegekasse beraten, bevor Sie die Leistung der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Besonders bei einer Kombination der beiden Leistungen muss vorher gut überlegt werden, wie sinnvoll dies ist.

Beratung zu allen Fragen rund um den Pflegegrad erhalten Sie auch von der Seniorenberatung in Ihrem Stadtbezirk.

Senior*innenberatung und Hilfe in den Stadtbezirken – Stadt Köln

Elke Strauß

Seit vielen Jahren begleite ich als Trainerin, Coach und Moderatorin Menschen in herausfordernden Arbeits- und Lebenssituationen. Mein Schwerpunkt liegt auf den Themen Pflege, Demenz, Unterstützung von Angehörigen sowie Coaching und der Entwicklung von Teams und Führungskräften.

Mein Anliegen ist es, wertvolle Impulse, praktische Tipps und inspirierende Gedanken mitzugeben – für mehr Orientierung, Entlastung und neue Perspektiven im Alltag.

Elke Strauß
Dipl. Pflegewirtin, Krankenschwester, Trainerin, Coach und Moderatorin

Mehr Infos: www.elke-strauss.de