Neues Jahr, neue Regeln – IHK Köln informiert über Änderungen

Das neue Jahr 2023 wird für Unternehmen und Selbstständige eine ganze Reihe von Änderungen mit sich bringen. Ob elektronische AU-Bescheinigung, Pflicht zur Mehrwegalternative oder Lieferkettengesetz – die IHK Köln hat unter www.ihk.de/koeln/2023 zusammengefasst, was ab 1. Januar gilt.

IHK-Mitglieder, die Fragen zu den einzelnen Regelungen haben, können sich gerne via Mail an service@koeln.ihk.de bei der IHK melden. (ht.)