Neue Verfahrenslotsen bei der Stadt Köln

Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderung

Familien mit Kindern und Jugendlichen mit einer vorhandenen oder möglichen Behinderung erhalten in Köln eine neue Form der Unterstützung. Drei Verfahrenslotsen im Amt für Kinder, Jugend und Familie helfen ihnen ab sofort bei der Klärung von Zuständigkeitsfragen oder bei komplizierten Antragsverfahren. Dabei geht es sowohl um seelische als auch körperliche oder geistige Behinderungen. Die Verfahrenslotsen vermitteln und informieren aber nicht nur zu städtischen Angeboten, sondern auch zu den Leistungen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Dabei kann es zum Beispiel um Eingliederungshilfen gehen oder auch um Rehabilitationsverfahren.

„Mit der Einführung der Verfahrenslotsen wollen wir erreichen, dass Prozesse vereinfacht werden und die Familien im schwer durchschaubaren Leistungsangebot verschiedener Behörden mehr Unterstützung erfahren“, sagt Dagmar Niederlein, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugend und Familie.

Die Verfahrenslotsen stehen nicht nur für die Unterstützung der Familien zu Verfügung. Ab 2028 sollen Leistungen für junge Menschen mit Behinderung vorrangig vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt werden. Das ist in Köln das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Bislang war dies Aufgabe mehrerer Behörden. Für eine möglichst reibungslose Umstellung zu sorgen, ist der zweite Aufgabenschwerpunkt der Verfahrenslotsen. Grundlage für die genannten Leistungen sind die Sozialgesetzbücher VIII und IX. 

Die Verfahrenslotsen sind per E-Mail zu erreichen unter verfahrenslotsen@stadt-koeln.de oder telefonisch donnerstags von 9 bis 12 Uhr unter der Nummer 0221 221-33700.