Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen: Das gilt ab Juni 2025
Wer mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs ist, nutzt oft eine fest eingebaute Gasanlage zum Kochen, Heizen oder Kühlen. Damit diese Systeme gefahrlos funktionieren, ist die Gasprüfung ab Juni 2025 wieder verpflichtend – und zwar unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Was das genau bedeutet, welche Fahrzeuge betroffen sind und welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung drohen, lesen Sie hier.
Warum ist die Gasprüfung Pflicht?
Gasanlagen im Freizeitfahrzeug bringen Komfort, sind aber sicherheitsrelevant. Undichte Leitungen, defekte Geräte oder Gaslecks können zu schweren Unfällen führen, etwa durch Brände, Explosionen oder Kohlenmonoxidvergiftungen.
Um dieses Risiko zu minimieren, müssen Wohnmobile und Wohnwagen künftig alle zwei Jahre auf Dichtheit und Funktion geprüft werden.
Die Gasprüfung war bereits bis Ende 2019 verpflichtend. Danach wurde sie ausgesetzt, und seit 2020 galt eine Übergangszeit ohne gesetzliche Pflicht. Ab dem 19. Juni 2025 ist die Prüfung nun wieder verbindlich vorgeschrieben.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Die Prüfpflicht gilt ab dem 19. Juni 2025 für:
- alle Wohnmobile und Wohnwagen mit fest verbauter Flüssiggasanlage
- Neufahrzeuge vor der ersten Inbetriebnahme
- Fahrzeuge, bei denen die Gasanlage verändert wurde oder die nach längerer Standzeit wieder in Betrieb genommen werden
Fahrzeuge, bei denen bis zum 19. Juni 2024 keine gültige Gasprüfung nach DVGW G 607 vorliegt, müssen bis spätestens zum 19. Juni 2025 eine Erstprüfung durchführen lassen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Was wird bei der Gasprüfung gemacht?
Die Prüfung umfasst mehrere Schritte:
- Sichtprüfung der gesamten Anlage
- Dichtheitsprüfung aller Leitungen, Anschlüsse und Armaturen
- Funktionstest der angeschlossenen Geräte wie Kocher, Heizung und Kühlschrank
- Kontrolle sicherheitsrelevanter Bauteile wie Druckregler und Absperrventile
Nach erfolgreicher Prüfung wird das Ergebnis im Prüfbuch dokumentiert, das im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Zusätzlich wird eine Prüfplakette am Fahrzeug angebracht. Beide Nachweise dienen als Beleg bei Kontrollen oder auf Campingplätzen.
Wer darf prüfen – und wo?
Die Gasprüfung darf von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Dazu zählen Fachkräfte bei Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ, in spezialisierten Caravanbetrieben sowie in Gas- und Fahrzeugwerkstätten – aber auch unabhängige Prüfende, sofern sie die entsprechende Qualifikation nachweisen können.
Voraussetzung ist, dass die prüfende Person eine gültige Sachkunde nach DVGW G 607 besitzt und die Prüfung mit den vorgeschriebenen Mitteln und Verfahren durchführt.
Nach bestandener Prüfung erhalten Fahrzeughalterinnen und -halter eine Plakette und eine Prüfbescheinigung. Das gelbe Prüfbuch sollte ordentlich geführt und im Fahrzeug immer dabei sein – es dient im Schadensfall als Nachweis.
Was kostet die Prüfung?
Je nach Anbieter und Region kostet die Prüfung zwischen 30 und 80 Euro. Sie dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten. Wird ein Mangel festgestellt, kommen gegebenenfalls weitere Kosten für Reparatur oder Nachprüfung hinzu.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen?
Wird die Gasprüfung nicht fristgerecht durchgeführt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Das kann bereits bei geringen Verzögerungen Konsequenzen haben:
Frist überschritten um |
Bußgeld |
mehr als 2 Monate |
15 Euro |
mehr als 4 Monate |
25 Euro |
mehr als 8 Monate |
60 Euro |
Verpasste Fristen haben nicht nur finanzielle Folgen: Wird bei einer Verkehrskontrolle oder technischen Untersuchung eine als gefährlich eingestufte Gasanlage festgestellt, kann das Fahrzeug stillgelegt werden.
Kommt es infolge eines Defekts – etwa durch ein Gasleck – zu einem Schaden, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern. Besonders dann, wenn der fehlende Prüfnachweis als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird.
Auch die Nutzung von Campingplätzen kann eingeschränkt sein: Viele Betreiber verlangen einen aktuellen Prüfvermerk als Sicherheitsnachweis. Ohne gültige Gasprüfung kann die Zufahrt oder der Aufenthalt verweigert werden.
Wie erfüllen Sie die neue Gasprüfungspflicht?
Egal, ob Ihre letzte Gasprüfung erst vor Kurzem erfolgt ist oder schon länger zurückliegt: Ab dem 19. Juni 2025 ist der Nachweis einer gültigen Prüfung wieder Pflicht.
- Wenn Ihre Anlage vor weniger als zwei Jahren geprüft wurde, behalten Sie das Ablaufdatum im Blick und planen rechtzeitig die nächste Prüfung.
- Liegt die Prüfung länger zurück oder wurde sie bisher nur freiwillig gemacht, sollten Sie jetzt aktiv werden und einen Termin bei einem zertifizierten Fachbetrieb vereinbaren. Idealerweise kombinieren Sie die Gasprüfung mit der nächsten Hauptuntersuchung, um Wege und Aufwand zu sparen.
So vermeiden Sie nicht nur Bußgelder und Einschränkungen, sondern sorgen auch für Ihre eigene Sicherheit unterwegs.
Text und Info
Foto: csm Kochen im Camper GettyImages 1295049319
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