Entwicklung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren 2024

Gebühren in Köln bleiben im Durchschnitt unterhalb der aktuellen Teuerungsrate

Die Abfallgebühren 2024 sollen für die Gebührenpflichtigen durchschnittlich moderat um 1,63 Prozent steigen. Die Gebührensteigerungen bewegen sich je nach Größe und Art des Abfallbehälters zwischen 0,64 Prozent für Unterflurcontainer (5.000 Liter) und 4,56 Prozent für die kleinste Einheit für ein Abfallgefäß (20 Liter). Insgesamt liegt die durchschnittliche Gebührensteigerung weit unterhalb der aktuellen Teuerungsrate.

Die durchschnittliche Veränderung ist zum einen im Wesentlichen auf höhere Logistikkosten aufgrund der vertraglichen Preisgleitung und steigende Verwaltungskosten zurückzuführen. Zum anderen fallen im Rahmen des Zero Waste-Konzepts der Stadt Köln sowie des für 2024 geplanten Pilotprojektes einer Pflichtbiotonne in zwei Stadtteilen für die Erfassung von Bioabfällen zusätzliche Kosten an. Dem gegenüber stehen ein gebührenmindernder Ausgleichsbetrag aus den Vorjahren sowie ein geringerer Verbrennungspreis wegen höherer Energieerlöse, welche die erstmals in 2024 auf Abfallverbrennung angewandte CO2-Abgabe überkompensieren.

Die Straßenreinigungsgebühren 2024 sollen durchschnittlich um 6,78 Prozent steigen. Je nach Lage des Grundstücks ergeben sich bezogen auf die einschlägigen Straßenreinigungskategorien unterschiedliche Veränderungen von 5,60 bis 11,52 Prozent pro Frontmeter. Die durchschnittliche Gebührenveränderung liegt deutlich unterhalb der aktuellen Teuerungsrate.

Auch hier resultiert die durchschnittliche Veränderung in erster Linie aus höheren Logistikkosten aufgrund der vertraglichen Preisgleitung sowie steigenden Verwaltungskosten infolge tariflicher Lohnentwicklungen und aus höheren Zinsaufwendungen infolge der allgemeinen Entwicklung auf dem Zinsmarkt. Dem stehen sinkende Entsorgungskosten gegenüber.

In der Anlage zur Pressemitteilung sind die Entwicklungen von Abfall- und Straßenreinigungsgebühren ausführlich begründet.

Der Rat der Stadt Köln wird in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 über die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren 2024 entscheiden.

Die Abfallgebühren im Einzelnen:

Nach den neuen Satzungen wären 2024 im Teilservice beispielsweise zu zahlen

–        für eine 60-Liter-Tonne 352,13 Euro (vorher 340,98 Euro),

–        für eine 120-Liter-Tonne 507,18 Euro (vorher 495,64 Euro),

–        für eine 240-Liter-Tonne 844,08 Euro (vorher 831,90 Euro).

Im Vollservice würden 2024 beispielsweise folgende Gebühren anfallen:

–        für eine 60-Liter-Tonne 415,80 Euro (vorher 402,92 Euro),

–        für eine 120-Liter-Tonne 605,89 Euro (vorher 591,66 Euro),

–        für eine 240-Liter-Tonne 1.023,50 Euro (vorher 1.006,44 Euro),

–        für einen 500-Liter-Behälter 1.934,87 Euro (vorher 1.909,77 Euro),

–        für einen 770-Liter-Behälter 2.390,58 Euro (vorher 2.363,59 Euro),

–        für einen 1.100-Liter-Behälter 3.242,78 Euro (vorher 3.212,49 Euro).

Die Straßenreinigungsgebühren im Einzelnen:

Nach den neuen Satzungen wären 2024 je Frontmeter zu zahlen:

–        für Hauptstraßen, nur Fahrbahn 3,12 Euro (vorher 2,95 Euro),

–        für Hauptstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau 10,85 Euro (vorher 9,73 Euro),

–        für Anliegerstraßen, nur Fahrbahn 5,05 Euro (vorher 4,78 Euro),

–        für Anliegerstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau 12,08 Euro (vorher 11,41 Euro),

–        für Gehwege 7,57 Euro (vorher 7,04 Euro),

–        für Fußgängergeschäftsstraßen 10,17 Euro (vorher 9,50 Euro).

Beispielrechnungen zu den Entwicklungen der Gebühren 2024 vorbehaltlich der Rats-Entscheidung:

Abfallgebühren (Mindestbehältervolumen Restmüll von 20 Liter pro Person und Woche):

Für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus würden 2024 bei Nutzung einer 80-Liter-Restmülltonne folgende Kosten anfallen: für den Teilservice 399 Euro (387,70 Euro in 2023) und für den Vollservice 473,40 Euro (460,06 Euro in 2023). Bei Teilservice würde die Mehrbelastung pro Familie bei Nutzung einer 80-Liter-Restmülltonne für das Jahr 2024 somit 11,03 Euro betragen, bei Vollservice ergäbe sich pro Familie eine Mehrbelastung von 13,34 Euro (Vorjahr: Minderbelastung von 3,05 Euro bei Teilservice beziehungsweise Mehrbelastung von 0,33 Euro bei Vollservice).

Die Bewohner:innen einer Großwohnanlage würden künftig bei Nutzung einer 1.100-Liter-Restmüllschleuse mit Vollservice 3.842,17 Euro zahlen (Vorjahr 3.814,83 Euro), also 27,34 Euro mehr als 2023.

Die Bewohner:innen eines Mehrfamilienhauses würden in 2024 bei Nutzung einer 770-Liter-Restmüllschleuse mit Vollservice 2.824,14 Euro zahlen (Vorjahr 2.799,28 Euro), also 24,86 Euro mehr als 2023.

Die Bewohner:innen eines Mehrfamilienhauses würden in 2024 bei Nutzung einer 240-Liter-Restmülltonne im Vollservice 1.023,50 Euro zahlen (Vorjahr 1.006,44 Euro), also 17,06 Euro mehr als 2023.

Die Bewohner:innen einer Doppelhaushälfte würden in 2024 für die Nutzung einer 120-Liter-Restmülltonne im Teilservice 507,18 Euro zahlen (Vorjahr 495,64 Euro), also 11,54 Euro mehr als 2023.

Eine Person im Einfamilienhaus würde in 2024 bei Nutzung der virtuellen 20-Liter-Restmülltonne im Teilservice 247,88 Euro zahlen (Vorjahr 237,07 Euro), also 10,81 Euro mehr als 2023.

Die Straßenreinigungsgebühr würde ausgehend von einem Grundstück wie folgt betragen:

Für ein Einfamilienhaus mit 15 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau und 15 Metern Gehweg 160,35 Euro in 2024, davon 46,80 Euro für die Fahrbahn und 113,55 Euro für den Gehweg (149,85 Euro in 2023). Das wäre eine Mehrbelastung in 2024 von 10,05 Euro für das gesamte Grundstück.

Für ein Mehrfamilienhaus mit 30 Frontmetern an einer Anliegerstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau bei anliegergereinigtem Gehweg würden 151,50 Euro in 2024 für die Reinigung der Fahrbahn anfallen (143,40 Euro in 2023). Die Mehrbelastung in 2024 für das gesamte Grundstück läge bei 8,10 Euro.

Für eine Großwohnanlage mit 120 Frontmetern an einer Anliegerstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau würden 1.514,40 Euro in 2024 anfallen, davon 606 Euro für die Fahrbahn und 908,40 Euro für den Gehweg (1.418,40 Euro in 2023). Die Mehrbelastung in 2024 für das gesamte Grundstück läge bei 96 Euro.

Für ein Wohn- und Geschäftshaus mit 40 Frontmetern an einer Fußgängergeschäftsstraße würden 406,80 Euro in 2024 anfallen (380 Euro in 2023), das würde eine Mehrbelastung in 2024 von 26,80 Euro bedeuten.

Ausgehend von den obengenannten Beispielen für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus auf einem Grundstück mit 15 Frontmetern würden die summierten Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung von 537,55 Euro im Teilservice und 609,91 Euro im Vollservice auf künftig 559,35 Euro im Teilservice und auf 633,57 Euro im Vollservice steigen.

Für eine vierköpfige Familie würde sich somit im Jahr 2024 für Abfallentsorgung und Straßenreinigung eine Mehrbelastung von 21,80 Euro bei Teilservice beziehungsweise von 23,84 Euro bei Vollservice ergeben. (Vorjahr: Minderbelastung von 0,80 Euro bei Teilservice beziehungsweise Mehrbelastung von 2,58 Euro bei Vollservice).

Die Beschlussvorlagen sind abrufbar unter:

–        Satzung Abfallentsorgung 2024:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=118122

–        Satzung Abfallgebühren 2024:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=118126

–        Satzung Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 2024:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=118117

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