Digitale Lichtbilder sind ab dem 1. Mai 2025 gesetzlich verpflichtend
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr möglich, ausgedruckte Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zu verwenden.
Ab Donnerstag, 1. Mai 2025, sind ausschließlich digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente zulässig, um das Risiko von Manipulationen, beispielsweise „Morphing“, zu verhindern. Bürger*innen können die digitalen Lichtbilder direkt in den Kundenzentren an den Self-Service-Terminals erstellen. Eine weitere Möglichkeit sind die Angebote von registrierten privaten Fotodienstleistern. Diese übertragen das Lichtbild digital und sicher an die Kundenzentren. Auch der Drogeriemarkt „dm“ bietet diesen Service an.
Für die Bilderfassung an den Self-Service-Terminals in den Kundenzentren wird eine Gebühr in Höhe von sechs Euro erhoben. Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt und kann nur zur Beantragung eines Ausweisdokuments im Kundenzentrum genutzt werden. Es können keine selbst erstellten digitalen Fotos etwa mithilfe von Foto-Apps für Smartphones verwendet werden.
Unter Biometrisches E-Passbild – Stadt Köln sind auf der Internetseite der Stadt Köln weitere Informationen abrufbar. Registrierte Fotograf*innen, die autorisiert sind, digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente zu fertigen, sind unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ zu finden.
Die Stadt Köln hatte bereits 2021 Self-Service-Terminals eingerichtet: Self-Service-Terminals lösen Fotoautomaten in den Kundenzentren ab – Stadt Köln
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