Rombachs Finanztipps:
Allianz hört das Gras wachsen, Immobilienanleger auch?
Vergangenen Freitag zündete Allianz Boss Oliver Bäte eine kleine Bombe, verzeihen Sie bitte das martialische Sprachbild. Während einer Analystentelefonkonferenz gab er kund und zu wissen, dass dem deutschen Versicherungskonzern ein herber Abschreibungsbedarf in Milliardenhöhe ins Haus stünde.
Zu den Fakten: Die Allianz verfügt über ein Immobilienportfolio in Höhe von 58,4 Milliarden Euro und auf diesen Bestand soll eine Abschreibung von rund 5 Milliarden gebildet werden.
Oliver Bäte begründet den harschen Schritt mit den fallenden Preisen am Immobilienmarkt und den trüben Aussichten im Gewerbeimmobilienmarkt und dass die Allianz da „sehr konsequent“ sei.
Allianz Aktie im Fokus?
Nun kann sich der Betrachter trefflich streiten, ob bei der Bewertung der Allianz Aktie eine Neueinschätzung vorgenommen werden müsste, gar ein Verkauf anstünde?
Persönlich glaube ich das nicht, eher gefällt mir das rigorose Aufdecken des Themas Immobilienbestand durch die Allianz ganz gut, so dass ich die Aktie (aktueller Kurs 248 Euro) durchaus weiter als attraktiv einschätze, zumal das Unternehmen sein Geld ja auf ganz anderen – weiterhin gut funktionierenden Geschäftsfeldern – verdient. Und das nicht zu knapp.
Offene Immobilienfonds (OIF)
Aus der Abschreibungscausa Allianz und deren Hintergründen lassen sich durchaus aber auch Schlüsse ziehen für einen ganz anderen Bereich: den der Offenen Immobilienfonds nämlich. Bei den OIF werden nämlich gigantische Summen verwaltet, genau sind das 127 Milliarden Euro.
Und in dieser Branche drücken natürlich die Themen fallende Immobilienpreise und Leerstand bei Gewerbeimmobilien gewaltig auf die Ertragsrechnung bei den OIF. Denn dort ist das Thema Abschreibung nicht mal eben so ein kleines beherrschbares Detail, sondern ein veritables Schreckgespenst.
127 Milliarden Euro in Offenen Immobilienfonds sind so gewaltig, dass ich fast sicher bin, dass jeder zweite meiner Leserinnen und Leser einen OIF im Bestand hat. Ich hoffe natürlich, dass er oder sie es auch wissen, was alles im Depot ist. Um sicher zu gehen, habe ich die zehn größten OIF einfach mal aufgeführt.
Die zehn größten OIF
- Deka-ImmobilienEuropa
- hausInvest
- UniImmo Europa
- UniImmo Deutschland
- grundbesitz europa
- WestInvest InterSelect
- Deka-ImmobilienGlobal
- UniImmo:Wohnen ZBI
- grundbesitz global RC
- WestInvest ImmoValue
Jetzt verkaufen?
Die zentrale Frage ist also die: Sollen Anleger jetzt Anteile an Offenen Immobilienfonds verkaufen? Ich meine das wäre durchaus erwägenswert. Hunderttausende Quadratmeter an Immobilienflächen stehen leer und werden auch auf absehbare Zeit nicht vermietet werden können. Damit haben OIF generell ein ziemliches Bewertungs- und Abschreibungsproblem, das sich auch in den nächsten Jahren noch verschärfen könnte.
Zwei Probleme: Kündigung und Mindesthaltefrist
Doch so einfach ist ein Verkauf von OIF in der Praxis leider nicht. Wer sich heute entscheidet, hat ein Warteproblem, wenn es darauf ankommt, sogar derer zwei.
Für alle Anteile an Offenen Immobilienfonds, die nach dem 21.07.2013 gekauft wurden, gibt es eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten und außerdem eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren. Das bedeutet in aller Schlichtheit, dass eine Verkaufsentscheidung heute erst viel später zu einem Geldeingang führt und auch noch zu einem Rücknahmepreis, der in der ferneren Zukunft liegt, also deutlich niedriger sein kann als der heutige.
Gleichwohl sollte diese missliche Situation an der grundsätzlichen Verkaufsentscheidung, wenn sie denn gefallen ist, nichts ändern.
Die Lösung: Verkauf über die Börse
Allerdings gibt es für verkaufswillige Anleger das Schlupfloch „Verkauf über die Börse“. Der Vorteil ist nämlich der, dass die Kündigungs- und Haltefristen für den Anleger nicht gelten, er also sofort an sein Geld zum aktuellen Börsenpreis kommt.
Der Wermutstropfen ist allerdings der, dass die Anteilspreise an der Börse stark schwanken, also nicht immer den fairen bzw. „echten“ Rücknahmepreis widerspiegeln.
Wer einen sicheren Geldeingang jetzt lieber hat als einen in der Höhe ungewissen, wird hier leichteren Herzens agieren. Ein bisschen Schwund ist halt immer.
Und zum Schmunzeln (heute zum Nachdenken) noch mein „Knallbonbon der Woche“
Der Schauspieler Kida Khodr Ramadan ist wegen (erneuten) Fahrens ohne Führerschein in etlichen Fällen zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Ohne Bewährung, weil der prominente „4Blocks“ Star zuvor schon mehrfach einschlägig aufgefallen war.
Recht interessant, wenn auch wenig einfallsreich, war auch die im Prozess vorgetragene Begründung für das fahrerische Fehlverhalten. Er, Ramadan, sei einfach zu prominent für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Kann man gelten lassen, muss man aber nicht. Es gibt ja gerade im Umfeld von Promis genügend Freunde, die den Barden durch die Gegend hätten fahren können.
Die echten Freunde werden ihn dann auch im Knast besuchen. Bei den falschen wäre das eher zu bezweifeln.
Liebe Abonnenten des Bilderbogen:
Falls Sie auch eine Frage rund ums Geld haben, immer zu.
Schreiben Sie an rombach@derboersebius.de
Ich freue mich.
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Über Anregungen für Themenvorschläge freue ich mich sehr.
Stets, Ihr
Reinhold Rombach
„Börsebius“