Pflegeneuordnungsgesetz PNOG: Was gerade diskutiert wird und was das für Sie bedeutet

Seit einigen Wochen ist viel von einer großen Pflegereform zu lesen: dem Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG. Weil mich in Gesprächen mit Angehörigen und in Teams immer wieder die Frage erreicht „Was ändert sich da eigentlich für uns?“, möchte ich hier kurz beschreiben, was bislang bekannt ist und was nicht.
Was ist das PNOG überhaupt?
Das Bundesgesundheitsministerium hat Anfang Juni 2026 einen sogenannten Referentenentwurf vorgelegt, also einen ersten Gesetzesvorschlag, über den Regierung und Parlament noch entscheiden müssen. Ziel ist es, die Finanzen der Pflegeversicherung zu stabilisieren und Leistungen neu zu ordnen.
✅ Wichtig zu wissen: Ein Referentenentwurf ist noch kein Gesetz. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich Details noch ändern, manche vielleicht deutlich.
Was ist geplant?
Einige der diskutierten Punkte:
➡️ Pflegegeld und Sachleistung sollen in neue „Budgets“ überführt werden (Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget), die je nach Pflegegrad etwas höher ausfallen sollen als heute.
➡️ Der Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 soll voraussichtlich enger gefasst werden, somit könnte die Einstufung schwieriger werden.
➡️ Die Verhinderungspflege in ihrer heutigen Form steht zur Diskussion; alltagsunterstützende Angebote sollen künftig aus einem neuen „Sozialraumbudget“ finanziert werden.
➡️ Für Pflegegrad 1 ist eine Streichung des bisherigen Entlastungsbetrags im Gespräch.
➡️ Ab 2028 sollen Beratungsangebote in einer neuen „Pflegebegleitung“ gebündelt und ein zentrales Online-Portal für Anträge geschaffen werden.
Wie ist der aktuelle Stand?
Der Zeitplan hat sich mehrfach verschoben. Ursprünglich sollte das Kabinett den Entwurf noch vor der Sommerpause beschließen. Das ist nicht passiert und nach aktueller Planung steht das Thema im September 2026 auf der Kabinettsagenda. Verbände, Länder und auch Teile der Regierungskoalition fordern zum Teil deutliche Nachbesserungen, insbesondere bei den geplanten Kürzungen.
Ein Inkrafttreten der ersten Regelungen wird frühestens zum 1. Januar 2027 erwartet, einzelne Bausteine sogar erst 2028. Bis dahin gelten alle heutigen Leistungen unverändert weiter.
Was heißt das für Sie ganz praktisch?
✅ Es besteht kein Grund zur Panik, noch ändert sich nichts.
✅ Wer in diesem Jahr noch nicht genutzte Ansprüche hat (z. B. Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag), kann in Ruhe prüfen, ob eine Nutzung jetzt sinnvoll ist.
✅ Es lohnt sich, das Verfahren im Blick zu behalten. Ich werde das Thema hier weiterverfolgen, sobald es Neuigkeiten gibt.
➡️ Mein Tipp: Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, lassen Sie sich z. B. von der in Ihrem Stadtbezirk zuständigen Seniorenberatung beraten.
Senior*innenberatung und Hilfe in den Stadtbezirken – Stadt Köln
Elke Strauß
Seit vielen Jahren begleite ich als Trainerin, Coach und Moderatorin Menschen in herausfordernden Arbeits- und Lebenssituationen. Mein Schwerpunkt liegt auf den Themen Pflege, Demenz, Unterstützung von Angehörigen sowie Coaching und der Entwicklung von Teams und Führungskräften.
Mein Anliegen ist es, wertvolle Impulse, praktische Tipps und inspirierende Gedanken mitzugeben – für mehr Orientierung, Entlastung und neue Perspektiven im Alltag.
Elke Strauß
Dipl. Pflegewirtin, Krankenschwester, Trainerin, Coach und Moderatorin
Mehr Infos: www.elke-strauss.de
