Einen sanften Tod – das wünschen wir uns sicher alle. Aber nicht allen ist er vergönnt, nicht selten ist das Lebensende nicht sanft und schön. Unheilbar krank, große Schmerzen, quälende Atemnot – eine Schreckensvision. In solchen Situationen wünschen sich Menschen oft einen vorzeitigen Tod. Und wünschen sich hierbei Hilfe. Sterbehilfe ist ein sehr sensibles Thema, das immer wieder kontrovers diskutiert wird. Gegner haben unter anderem Sorge, dass alte oder kranke Menschen aus Angst zur Belastung für Angehörige zu werden, lieber sterben oder dass sie sogar unter psychischen Druck gesetzt werden, diesen Weg zu gehen. Betroffene, die ihre Lebenssituation als unerträglich und hoffnungslos empfinden, wollen einen Notausgang. Wir fragen Sie:

Wie stehen Sie zu Sterbehilfe?

 

Uta B., 64, Zollstock
 

Ich finde, die Möglichkeit der Sterbehilfe unter ärztlicher Begleitung sollte jedem offenstehen. Eine gute Beratung, Gespräche und Begleitung sind unerlässlich. Es muss der Wunsch des unheilbar erkrankten Menschen sein und keinesfalls der von den Angehörigen! So macht es sicher auch Sinn, in der Patientenverfügung festzuhalten, ob man die Sterbehilfe ablehnt.

 

Walter Engelmann, Rodenkirchen, Bestatter
 

Indirekte oder passive Sterbehilfe würde ich für mich auch anwenden. In beiden Fällen werden keine lebensverlängerten Maßnahmen angewendet. Ein Patiententestament habe ich für mich erstellt.
Beihilfe zum Suizid halte ich für bedenklich.

 

Silke Salem, 56, Physiotherapeutin in einer Kölner Klinik
 

Das ist ein ganz schweres Thema. Gerade die aktive Sterbehilfe. Wenn jemand sich dafür entscheidet, zum Beispiel, in die Schweiz zu fahren, weil er die Situation nicht mehr erträgt, akzeptiere ich das. Es ist nicht so, dass ich jemanden raten würde, wenn du unheilbar krank bist, immer Schmerzen hat und es keine Hoffnung gibt, dass er das machen soll. Aber ich akzeptiere es. Für die Menschen, die das möchten, sollte es einen solchen Notausgang geben. Ich weiß es nicht, aber ich glaube, es wäre auch für mich eine Möglichkeit in einer solchen Situation. Ganz wichtig finde ich auf jeden Fall: Kein Mensch muss heute mehr leiden, Schmerzen ertragen oder quälende Atemnot. Da können die Patienten abgeschirmt werden durch Medikamente, selbst wenn sie das Leben verkürzen. Wenn die Betroffenen das wollen. Schwierig ist, wenn ihr Wille nicht bekannt oder eindeutig in der Situation ist.

 

Info

In Deutschland unterscheidet man in vier Formen der Sterbehilfe: der passiven, der aktiven, der assistierten und der indirekten Sterbehilfe. Im Februar dieses Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Mensch, egal wie alt, wie jung, wie reich oder arm, wie krank oder gesund, hat das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung, wenn er lebensmüde ist. Dadurch wurde erlaubt, was vorher verboten war: die passive Sterbehilfe, die assistierte Sterbehilfe und die indirekte Sterbehilfe. Die aktive Sterbehilfe, also zum Beispiel das Verabreichen eines tödlichen Medikaments durch einen Dritten, ist weiterhin verboten.

Bei der passiven Sterbehilfe legt der Betroffene vorher in einer Patientenverfügung fest, ob lebenserhaltende Maßnahmen die künstliche Beatmung und Ernährung über Magensonde bei ihm ergriffen werden sollen. Die Ärzte sind verpflichtet, sich an die Patientenverfügung zu halten, auch wenn das den Tod des Patienten zur Folge hat. Hier spricht man Unterlassen von Hilfsmaßnahmen.

Bei der assistierten Sterbehilfe handelt es sich um Beihilfe zum Suizid. Diese ist straffrei, aber nur wenn es um einen Einzelfall geht. Der Arzt besorgt zum Bespiel eine tödliche Menge an Medikamenten, aber der Betroffene nimmt diese selbst ein.

Darüber hinaus gibt es die indirekte Sterbehilfe. Hierbei darf der Arzt, sehr starke Schmerzmittel geben, selbst wenn diese das Leben des Patienten deutlich verkürzen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Patient dies wünscht.