Wahlamt sucht noch 2.000 Wahlhelfende
Für die anstehenden Oberbürgermeister/in-, Kommunal- und Integrationsratswahlen am Sonntag, 13. September 2020, sucht das Kölner Wahlamt noch rund 2.000 von insgesamt 10.000 benötigten Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.
Es gibt verschiedene Positionen zu besetzen. Man kann in einem der 800 Urnenstimmbezirke oder ab mittags im Briefwahlzentrum in der Kölnmesse tätig sein. Es wird dieses Mal 431 Briefwahlstimmbezirke geben – wegen der zu erwartenden höheren Zahl an Briefwählenden – das heißt 152 mehr als bei der Europawahl 2019. In der Kölnmesse wird deshalb in zwei hochmodernen Hallen an 431 Tischinseln gezählt, sodass sowohl Atmosphäre als auch Abstände stimmen. Wahlvorsteher/innen, Schriftführer/innen oder Beisitzer/innen werden gesucht, die pro Stimmbezirk das gültige Wahlergebnis ermitteln. Der Wunsch zum Einsatzort wird nach Möglichkeit berücksichtigt.
Als Dankeschön wird auch in diesem Jahr die Tätigkeit als Wahlhelferin und Wahlhelfer mit einem sogenannten „Erfrischungsgeld“ honoriert: Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen von Urnenstimmbezirken erhalten 70 Euro plus 50 Euro Aufwandsentschädigung für die verpflichtende vorherige Schulung. Beisitzende von Urnenstimmbezirken erhalten 50 Euro. Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen von Briefwahlstimmbezirken erhalten 40 Euro plus 50 Euro Aufwandsentschädigung für die verpflichtende vorherige Schulung. Beisitzer/innen von Briefwahlstimmbezirken erhalten 40 Euro. Alle können zusätzlich 30 Euro erhalten als Prämie für das Anwerben eines/einer einzigen neuen Wahlhelfenden – Voraussetzung: Beide müssen bei der Wahl Wahlhelfende sein.
Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befindet man sich am 13. September in bester Gesellschaft sowohl erfahrener als auch neuer ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer: Nach jetzigem Stand werden von den jüngsten Wahlhelfenden mit 16 Jahren bis zur derzeit ältesten Wahlhelferin mit 96 Jahren alle Altersgruppen vertreten sein.
Es braucht sich niemand Sorgen zu machen! Der Schutz der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie der Wählerinnen und Wähler steht bei der Kommunalwahl 2020 an erster Stelle. Mit einem umfassenden und mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzept werden alle Maßnahmen getroffen, die zum Schutz vor dem Corona-Virus erforderlich sind.
Wer mitmachen möchte, muss mindestens 16 Jahre alt sein, die deutsche oder die Staatsbürgerschaft eines der übrigen Mitglieder der EU besitzen und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl eine Wohnung in Köln haben oder sich gewöhnlich in Köln aufhalten – also alle, die in Köln wählen dürfen. Weitere Informationen gibt das Wahlamt der Stadt Köln unter der Rufnummer 0221/221–34 333 oder per E-Mail (wahlhelfer@stadt-koeln.de).
Alle Informationen finden Sie unter www.wahlhelfer.koeln.