Säumniszuschläge bei zu spät entrichteten Forderungen

Stadt Köln erhebt in rund 15.000 Fällen Nachforderungen in Millionenhöhe

Mehrere tausend Kölner*innen müssen ab dieser Woche mit einer Nachforderung der Stadt Köln über Säumniszuschläge für verspätet entrichtete Steuer-, Gebühren- oder Abgabenforderungen rechnen. Insgesamt geht es um einen noch nicht zu beziffernden einstelligen Millionenbetrag. Nach der Einführung einer neuen Software hat die Stadt Köln alle offenen Positionen ermittelt, bei denen seit 2017 nicht alle Säumniszuschläge automatisch erhoben worden sind. Die Stadtkasse rechnet damit, dass sie bis Januar 2022 rund 15.000 Briefe mit Nachforderungen in Millionenhöhe versenden wird. Dabei macht die Stadt bei diesen Altfällen von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, auf die Erhebung von Kleinbeträgen unter 20 Euro zu verzichten und erlässt die Säumniszuschläge auch, wenn die Pflichtigen ansonsten immer rechtzeitig gezahlt haben. Die Zahlungsverjährung tritt für Zuschläge in 2017 erst Ende 2022 ein.

Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetz immer dann, wenn bestimmte Forderungen später als drei Tage nach der festgesetzten Fälligkeit entrichtet werden. Sie betragen je angefangenem Monat der Säumnis ein Prozent der gerundeten Forderungssumme. In der Regel werden diese Säumniszuschläge erstmals zusammen mit der Mahnung erhoben, die 14 Tage nach Fälligkeit an die Schuldner*innen versandt wird. In bestimmten Konstellationen sind seitens der Stadt aufgrund der Softwareumstellungen aber noch keine Säumniszuschläge erhoben worden.

Die Stadtkasse versendet pro Jahr im Durchschnitt 350.000 Mahnungen. Von 2017 bis heute beläuft sich die Zahl auf 1,5 Millionen, wovon in 32.500 Fällen auch Säumniszuschläge angefallen sind. In mehr als der Hälfte dieser Altfälle verzichtet die Stadt nun auf eine Nachforderung, da es sich bei einem Großteil um Fälle handelt, in denen der Säumniszuschlag weniger als 20 Euro beträgt.

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