Nutzungszeit von Grabstätten läuft ab
Auf den fünf Zentralfriedhöfen und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte. Wer ein solches Grab zwischen 1. Oktober und 31. Dezember 2008 auf Melaten, dem Nord-, West-, Süd- und Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Dünnwald, Sürth, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof, Lehmbacher Weg oder Worringen erworben hat, kann dieses auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Der Verlängerungsantrag muss bis zum 20. November 2020 bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung unter der Rufnummer (0221) 221-25108. Wer in den vergangenen Jahren bereits eine Verlängerung beantragt hat, kann die Ablaufzeit der dafür ausgestellten Urkunde entnehmen.
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