Himmelslaternen  –  Kölner Behörde zieht 730 aus dem Verkehr

Die Bezirksregierung Köln hat bei einer Kontrolle sogenannte Himmelslaternen (Sky-, Flug-, Kong-Ming-Laternen usw.) aus dem Verkehr gezogen. Insgesamt wurden bei einem Onlinehändler rund 730 vorgefunden. Der weitere Verkauf wurde unterbunden.

Himmelslaternen bestehen in der Regel aus einer dünnen, nach unten geöffneten Papiertüte, (Reispapier oder Seidenpapier), die durch dünne Hölzer und Drähte aufgespannt wird. In der Öffnung wird ein mit brennbarer Flüssigkeit oder mit Wachs getränkter Baumwollstoff o. ä. Brennmaterial befestigt und angezündet. Durch die entstehende Hitze steigt die Himmelslaterne (wie ein Heißluftballon) auf. Die Brenndauer beträgt zwischen 5 und 20 Minuten und die Steighöhe kann bis 500m betragen, sie sollte nach kurzer Zeit verlöschen und gefahrlos zur Erde sinken. Aufgrund der leichten Bauweise werden sie bereits bei wenig Wind unkontrollierbar abgetrieben. Gehen sie irgendwo nieder und brennen noch, können sie Brände auslösen. Darüber hinaus können Himmelslaternen aufgrund ihrer Steighöhe den Flugverkehr stören.

Die Verwendung von Himmelslaternen ist in Deutschland nicht erlaubt, in Nordrhein-Westfalen ist das Steigenlassen bereits seit Mitte 2009 verboten. Aufgrund der aktuellen Ereignisse (Brand in Krefelder Zoo) sind weitere Marktüberwachungsaktionen hierzu geplant.

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