Einladung zum AHW-Unternehmerfrühstück für das Gastgewerbe

In kaum einer Branche zeigt sich die zunehmende staatliche Reglementierung so wie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Hier gilt es nämlich, die Vorgaben eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages zu beachten. Im Falle einer Nichteinhaltung dieser „Spielregeln“ drohen hohe, oftmals existenzvernichtende Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung. Daneben fällt das Risiko etwaiger arbeitsgerichtlicher  Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern kaum ins Gewicht.

In seinem Vortrag „Gastronomen Opjepaß!“ erläutert Rechtsanwalt Marc Ecklebe anschaulich den Inhalt der tariflichen Regelungen und zeigt seinen Zuhörern auf, welche Fallstricke es bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und deren praktischen Umsetzung  in Hotel-, Gastronomie- und Campingbetrieben zu beachten gilt. Schließlich lassen sich unliebsame Überraschungen in Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung meist ohne finanziellen Mehraufwand und ohne Änderung der betrieblichen Abläufe in jedem Unternehmen verhindern.