Die Wahl beginnt: Über eine Million Wahlbenachrichtigungen verschickt
Wahlberechtigte erhalten in den nächsten Tagen Wahlbenachrichtigungen per Post
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die anstehende Kommunal- und Integrationsratswahl am Sonntag, 13. September 2020, hat begonnen. Insgesamt 1,13 Millionen Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen von der Deutschen Post versandt und bis zum 22. August 2020 die Kölner Haushalte erreichen. Ab dem 17. August 2020 kann dann bereits per Direktwahl gewählt werden. Ab sofort können auch Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wahlberechtigte, die innerhalb der kommenden Woche keine Wahlbenachrichtigung erhalten sollten, werden gebeten, sich umgehend an das Wahlamt der Bürgerdienste der Stadt Köln unter der Rufnummer 0221/221-34567 zu wenden.
Für die Kommunalwahl (Wahl von Oberbürgermeister*n, Rat, Bezirksvertretungen) sind insgesamt 822.858 Wahlbenachrichtigungen in die Zustellung gegangen, für die Wahl des Integrationsrates insgesamt 308.479.
Bürgerinnen und Bürger, die für die Kommunal- und die Integrationsratswahl wahlberechtigt sind, erhalten zwei separate Wahlbenachrichtigungen, die getrennt voneinander verschickt werden und daher an verschiedenen Tagen eingehen können. Wichtig: Soll für beide Wahlen Briefwahl in Anspruch genommen werden, muss dies auch für beide Wahlen beantragt werden.
Anzahl der Stimmzettel, Wahlart und Stimmenzahl
Es werden drei Stimmzettel (Wahl von Oberbürgermeister*n, Rat, Bezirksvertretungen) ausgegeben. Der Stimmzettel für die Wahl des / der Oberbürgermeister*in hat die Farbe weiß, der für die Wahl zum Rat hat die Farbe hellgrün und der für die Wahl zu den Bezirksvertretungen hellrosa.
Wer bei der Integrationswahl wahlberechtigt ist, erhält noch einen vierten hellblauen Stimmzettel. Pro Stimmzettel darf jeweils nur ein Kreuz gesetzt werden, sonst ist die Stimme ungültig.
Bei der Wahl des Rates hat jede Wählerin beziehungsweise jeder Wähler eine Stimme, mit der gleichzeitig eine Wahlbezirksbewerberin beziehungsweise ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden, für die die Wahlbezirksbewerberin beziehungsweise der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Bei der Wahl der Bezirksvertretung handelt es sich um eine reine Listenwahl, bei der jede Wählerin und jeder Wähler ebenfalls eine Stimme hat.
Die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der Oberbürgermeister wird durch Mehrheitswahl bestimmt; auch hier besitzt jede Wählerin beziehungsweise jeder Wähler eine Stimme. Erhält am 13. September kein Kandidate / keine Kandidatin mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 27. September 2020 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl am 13. September 2020 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Bei der Integrationsratswahl hat jede Wählerin beziehungsweise jeder Wähler eine Stimme, mit der Einzel- oder Listenbewerber gewählt werden.
Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Stimmzettel für die Oberbürgermeister*in-Wahl richtet sich gemäß der aktuellen Gesetzeslage nach dem Ergebnis der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets, das heißt der Ratswahl. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber an. Der Zeitpunkt des Eingangs der Wahlvorschläge, der noch bei der letzten Oberbürgermeister*in-Wahl ein relevantes Kriterium war, ist seit einer Gesetzesänderung von April 2019 nicht mehr erheblich.
Die vom Wahlausschuss am 31. Juli 2020 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten wurden entsprechend den gesetzlichen Kriterien auf dem Stimmzettel gereiht. Das hat zur Folge, dass auch Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerber, die bei der letzten Oberbürgermeister*in-Wahl die meisten Stimmen erzielt haben (Amtsinhaber*in), nicht automatisch auf Platz 1 geführt werden. Die Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten stellt sich wie folgt dar:
- Kossiski, Andreas SPD
- Detjen, Jörg Die Linke
- Cremer, Christer AfD
- Gabrysch, Nicolin Klima FREUNDE
- Campione, Roberto Einzelbewerber
- Zimmermann, Thor GUT
- Neumeyer, Sabine Einzelbewerberin
- Nussholz, Robert Einzelbewerber
- Keune, Rüdiger-RenéKarl Maria ÖDP
- Przybylski, Martin Josef Einzelbewerber
- Reker, Henriette Einzelbewerberin
- Fuchs, Olivier Volt
- Langel, Dagmar WIR SIND KÖLN
Möglichkeiten der Wahlteilnahme
An den Wahlen 2020 kann über drei Wege teilgenommen werden:
- per Urnenwahl am 13. September,
- per Direktwahl ab dem 17. August
- sowie per Briefwahl ab 17. August.
Im Wahlraum, also bei der Urnenwahl, werden die Stimmzettel am 13. September direkt in die Wahlurne geworfen.
Bei der Briefwahl zur Kommunalwahl (Wahl von Oberbürgermeister*in, Rat, Bezirksvertretungen) sind die drei Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag einzulegen. Dieser ist zu verschließen und zusammen mit dem ausgefüllten Wahlschein im dafür vorgesehenen roten Briefumschlag an das Wahlamt zurückzuschicken.
Bei der Integrationsratswahl ist der hellblaue Stimmzettel in den grünen Stimmzettelumschlag einzulegen. Dieser ist zu verschließen und zusammen mit dem ausgefüllten Wahlschein im dafür vorgesehenen gelben Briefumschlag an das Wahlamt zurückzuschicken.
Bei der Direktwahl wirft der / die Wahlberechtigte den roten (Kommunalwahl) beziehungsweise gelben (Integrationsratswahl) Briefumschlag (je darin der Wahlschein und der Stimmzettelumschlag) in eine Urne.
Beantragung der Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen enthalten neben den Informationen zum Wahlraum auch einen Wahlscheinantrag, mit dem die Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden:
- per Post mit dem Formular, das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag),
- online unter www.stadt.koeln
(seit Beginn der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen, Samstag, 15. August 2020)
- per formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Str. 68 – 70, 51105 Köln, per Fax an 221-21911,
- per E-Mail an wahlamt@stadt-koeln.de oder
- per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages und des QR-Codes ist lediglich bis Mittwoch, 9. September, 12 Uhr, möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach noch eingehenden (Post, Fax, Mail-) Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet.
Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr. Anstelle der gegegebenfalls zeitkritisch werdenden Briefwahl empfiehlt das Wahlamt für die Kalenderwoche vor dem Wahl-Sonntag verstärkt die Möglichkeiten von Direktwahl und vor allem der Urnenwahl im Wahlraum zu nutzen. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl noch am Wahltag,
13. September 2020, bis 15 Uhr möglich.
Das Wahlamt empfiehlt wegen der Postlaufzeiten der Briefwahlunterlagen stets, diese Unterlagen frühzeitig zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 18. August 2020 zugestellt.
Spätester Zeitpunkt zur Stimmabgabe per Briefwahl
Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens um 16 Uhr beim Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln, eingegangen sein.
Ausschließlich am Wahltag, 13. September 2020, von 12 bis 16 Uhr können Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlzentrum (Koelnmesse, Hallen 7 und 8, Köln-Deutz) abgegeben werden. Wahlbriefe können jedoch nicht in einem Wahlraum der Urnenwahl abgegeben werden.
Die Direktwahl, also die Briefwahl an Ort und Stelle, wird vom 17. August bis 11. September 2020 einschließlich, je von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 17 Uhr, an insgesamt elf Standorten angeboten. Die Zahl der Standorte wurde gegenüber der letzten Europawahl (zehn Standorte) nochmals erhöht.
Bei der Direktwahl gelten wegen der derzeit bestehenden Hygienekonzepte zum Schutz vor der Corona-Pandemie aktuell folgende Besonderheiten:
Die bezirkliche Direktwahl in den neun Bezirksratshäusern erfordert einen Termin, der am einfachsten online https://www.stadt-koeln.de/direktwahl/index.htmloder per Telefon (0221/221-34567) vereinbart werden kann. Die bezirkliche Direktwahl ermöglicht Wahlberechtigen aus dem jeweiligen Stadtbezirk die Wahlteilnahme. Vor und in den Bezirksrathäusern beziehungsweise an den dortigen bezirklichen Wahlräumen weisen Ausschilderungen den Wahlberechtigten den Weg.
Stadtbezirk Innenstadt: Kundenzentrum Innenstadt Laurenzplatz 1-3 50667 Köln |
Stadtbezirk Rodenkirchen: Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln |
Stadtbezirk Lindenthal: Kundenzentrum Lindenthal Aachener Str. 220 50931 Köln |
Stadtbezirk Ehrenfeld: Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421 50825 Köln |
Stadtbezirk Nippes Kundenzentrum Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln |
Stadtbezirk Chorweiler: Bürgerzentrum Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln
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Stadtbezirk Porz: Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln
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Stadtbezirk Kalk Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln |
Stadtbezirk Mülheim Kundenzentrum Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln |
Neben der bezirklichen Direktwahl wird die überbezirkliche Direktwahl ohne Terminvereinbarung angeboten. Die überbezirkliche Direktwahl ermöglicht Wahlberechtigten aus allen Stadtbezirken das Wählen an Ort und Stelle. Sie wird an zwei Standorten angeboten:
– im Atrium im Dienstgebäude Kalk Karre, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, sowie
– im Foyer der Kfz-Zulassungsstelle, Max-Glomsda-Str. 4, 51105 Köln.
Die Wahlbenachrichtigungen enthalten in diesem Jahr angesichts der Corona-Pandemie auch einen Hinweis auf die Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen zum Infektionsschutz. Unter anderem wird dringend empfohlen, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen anwesenden Personen vor und im Wahlraum einzuhalten.
Wahlberechtigung
Die Wahlberechtigung zur Wahl des Rates und der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters hat
– wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
– das 16. Lebensjahr vollendet hat und
– mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat sowie
– nicht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahlberechtigung zur Wahl der Bezirksvertretung setzt zudem voraus
– in diesem Stadtbezirk für die Wahl des Rates wahlberechtigt zu sein.
Die Wahlberechtigung zur Integrationsratswahl hat, wer
– nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
– eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
– die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
– die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
– 16 Jahre alt sein,
– sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
– mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Auch EU-Bürger*innen ohne Meldepflicht sind zur Kommunalwahl (Wahl von Oberbürgermeister*in, Rat, Bezirksvertretungen) wahlberechtigt und können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das geht per Antragstellung bis zum 28. August 2020 an das Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift
sowie die Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
In diesem Antrag hat die / der Unionsbürger*in durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt den Nachweis zur Wahlberechtigung zu erbringen. Gegenstand der Versicherung an Eides statt ist eine Erklärung über ihre/seine Staatsangehörigkeit, ihre / seine Anschrift in der Gemeinde und dass sie / er am Wahltag seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet ununterbrochen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung innehaben wird.
Entscheidend für die Wahlteilnahme ist bei allen Wahlen der Eintrag in den (einzig maßgeblichen) Wählerverzeichnissen. Es gibt jeweils ein Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl. Der Stichtag für die Ziehung der Wählerverzeichnisse war der 9. August 2020. In die Wählerverzeichnisse kann zu bestimmten, bekanntgemachten Fristen Einsicht genommen werden.
Wichtiger Hinweis zur Integrationsratswahl: Wer sich nicht in Köln, sondern in einer anderen Stadt hat einbürgern lassen, erhält keine Wahlbenachrichtigung, da die hierfür notwendigen Informationen der Stadt Köln nicht vorliegen. In diesem Fall ist gleichwohl eine Teilnahme möglich. Dafür ist der Antrag beim Wahlamt zur Eintragung ins Wählerverzeichnis unter Beifügung einer Kopie der Einbürgerungsurkunde erforderlich. Der Antrag kann noch bis zum 1. September 2020 beim Wahlamt der Stadt Köln (Dillenburgerstraße 68-70, 51105 Köln) gestellt werden.
Weiterhin Wahlhelfende gesucht!
Für den Wahlsonntag, 13. September 2020, werden weiterhin ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht und zwar sowohl für die Urnenwahl im Wahlraum vor Ort, als auch für die Auszählung der Briefwahl in der Koelnmesse sowie für den 27. September mit der dann eventuell stattfindenden Stichwahl für die / den Oberbürgermeister*in. Noch fehlen knapp 2.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wer sich engagieren und Demokratie live vor Ort erleben möchte, kann sich am schnellsten online über die Kampagnen-Seite www.wahlhelfer.koeln oder unter der Telefonnummer 0221/221-34333 anmelden.
Antrag zur Briefwahl herunter laden >>> Antrag auf Briefwahl
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